Unter dem Namen 'Ruum42' besteht ein Verein nach ZGB 60 ff mit Sitz in St.Gallen
Der Verein ist politisch, religiös und editor-neutral.
Er bezweckt den gemeinsamen Unterhalt eines Hackerspace in St.Gallen und finden der Frage auf die Antwort '42'.
Der Verein finanziert sich aus den Mitgliedsbeiträgen sowie allfälligen Spenden und Legaten.
Es haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Verein kennt Voll- und Support-Mitglieder. Jedem Mitglied ohne Zahlungsverzug steht eine Stimme in der Vereinsversammlung zu. Voll-Mitglieder haben zusätzlich Einblick in alle Vereinsdokumente und – im Rahmen der Hausordnung – selbständigen Zutritt zum Hackerspace.
Interessierte natürliche Personen werden durch den Vorstand als Mitglied aufgenommen. Bei Verweigerung der Aufnahme durch den Vorstand entscheidet die Vereinsversammlung.
Mitglieder verpflichten sich, nicht dem Vereinszweck entgegen zu arbeiten und ihren Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der ordentliche Mitgliederbeitrag für Voll-Mitglieder wird von der Vereinsversammlung festgesetzt; der Beitrag für Support-Mitglieder entspricht 20% des ordentlichen Beitrags, aufgerundet auf volle Franken. Der Vorstand kann die Beiträge zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bei Bedarf bis zur nächsten Vereinsversammlung um maximal 25% erhöhen. Er kann finanziell Benachteiligten, wie Lehrlingen, Arbeitslosen und IV-Bezügern im Hinblick auf Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und auf deren Antrag den geschuldeten Beitrag auf mindestens 10% des ordentlichen Beitrags reduzieren.
Mitglieder können mit Frist von drei Monaten auf Monatsende den Austritt erklären; bereits geschuldete Beiträge werden nicht, auch nicht pro rata erstattet. Ein Verzug bei Mitgliederbeiträgen von mehr als zwei Monaten wird als Austrittserklärung gewertet.
Die Vereinsversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie beschliesst mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen:
Sie beschliesst mit qualifiziertem Mehr von 2/3 der abgegebenen Stimmen:
Jedes Mitglied ohne Zahlungsverzug hat eine Stimme.
Die ordentliche Vereinsversammlung wird jährlich innert dreier Monate nach Ende des Geschäftsjahres durchgeführt. Der Vorstand oder 20% der Mitglieder können eine ausserordentliche Versammlung verlangen.
Die Organisation obliegt dem Vorstand. Er lädt die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus mit der voraussichtlichen Traktandenliste ein. Die Versammlung kann sie anpassen und über neue Traktanden beschliessen; ausgenommen den Ausschluss von Mitgliedern.
Die Versammlung kann elektronische Verfahren zukünftigen physischen Versammlungen gleichwertig erklären. Den Mitgliedern steht eine der Einladungsfrist entsprechende Frist zur Teilnahme zur Verfügung.
Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er organisiert Benutzung und Unterhalt des Hackerspaces, erlässt ein Reglement zur Raumnutzung und vertritt das Hausrecht. Ihm obliegen weiter die Rechte und Aufgaben gemäss diesen Statuten.
Er verpflichtet den Verein durch Einzelunterschrift, ausgenommen das Eingehen von Dauerschuldverhältnissen kollektiv zu zweien. Die Aufnahme von Krediten, das Leisten von Bürgschaften sowie öffentliche Beurkundungen bedürfen zusätzlich der Bewilligung durch die Vereinsversammlung.
Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten, einem Kassier und mindestens eine Beisitzer.
Er konstituiert sich selbst und beschliesst mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen nach Einladungsfrist von 7 Tagen.
Ein allfälliger Überschuss geht an eine gemeinnützige Organisation mit ähnlicher Ausrichtung nach Entscheidung des Liquidations-Vorstands.